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Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes in Kraft getreten

Der Deutsche Bundestag hat das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Mitte Dezember 2016 beschlossen.

Einhergehend damit wurde die Grundlage für eine Erhebung der LKW-Maut auf sämtlichen Bundesautobahnen sowie künftig auch allen Bundesstraßen geschaffen.

Starttermin ist der 1. Juli 2018. Das Gesetz enthält derzeit noch keine verbindlichen Angaben über die künftige Mauthöhe.

Thematisch passend und als Randnotiz sei hiermit noch erwähnt dass dieser Tage die Europaweite Ausschreibung der PKW-Maut startet. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und das BMVI starten die Findungsphase nach geeigneten Systemanbietern zur Erhebung und Kontrolle der umstrittenen PKW-Maut.

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