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Verbindliches Bruttogewicht für Container (VGM)

Der Zufall trifft es, das wir beim Thema Seefracht bleiben! Nahezu zeitgleich greift ab 01.07.2016 eine Vorschrift der International Maritim Organisation (IMO)welche bereits schon sehr lange im Vorfeld diskutiert wurde um jene Vorkommnisse welche Sie im Bildanhang entnehmen können künftig auszuschließen.

Ab 1.7. 2016 werden Versender von Seefracht-Containern verpflichtet das Bruttogewicht per Container zu ermitteln. Ohne geprüfte Gewichtsangaben in den Schiffspapieren dürfen Container zukünftig nicht mehr verladen werden. Die Verlader müssen die Containergewichte rechtzeitig dem Hafenterminal oder dem Reeder mitteilen, damit diese einen entsprechenden Stauplan ausarbeiten können. Maßgeblich ist das Bruttogewicht!

Wie das Gewicht festgestellt wird ist nicht zwingend vorgeschrieben. Hier wäre z.B. möglich dass der Versender das jeweilige Gewicht der verladenen Packstücke ermittelt und somit in Addition das Bruttogewicht des Containers erhält. Dass dabei eine geeichte Waage zum Einsatz kommen muss und das Stau, Zurrmaterial und Ladungssicherungs-Equipment ebenso mit verwogen werden muss versteht sich von selbst

Eine weitere Möglichkeit wenn die vorgenannte ausscheidet wäre das man mittels einer LKW Leer/Vollverwiegung des Containers am Hafen das Bruttogewicht ermittelt. Einher damit gehen Zusatzkosten und ggfls. auch das mögliche Problem dass man bei dem Erstellen der Ausfuhrpapiere noch kein korrektes Gewicht in den Zollpapieren angeben kann.

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