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Streckenbezogener Regelbetrieb des Lang-LKW genehmigt

Mit Wirkung vom 01. Januar 2017 wird der streckenbezogene Einsatz des Lang-LKW offiziell zugelassen. Was bedeutet „Streckenbezogen“?

Anhand einer sogenannten Positivliste werden die von den jeweiligen Bundesländern zugelassenen Straßen für den Einsatz von Lang-LKW freigegeben, was im Umkehrschluss bedeutet, dass auf allen übrigen Straßen der Einsatz des Lang-LKW verboten ist. Warum? Nur alle im Positivnetz ausgearbeiteten Strecken sind aufgrund Ihrer Beschaffenheit und für die erforderlichen, erweiterten Räumlichen Anforderungen des Lang-LKW tauglich.

In Verbindung mit dem Schlagwort Lang-LKW gibt es zwischenzeitlich eine Fülle unterschiedlicher Fahrzeugkombinationen welche für die diversen Einsatzzwecke zum Einsatz kommen können. So wäre z.B. der „verlängerte Auflieger (+1,3 m) für unsere HUB-Verkehre ein wirksamer Beitrag für ein Mehr an Effizienz. Leider und eben auch häufig genau dort wo Politik wirtschaftliche Rahmenbedingungen definiert, fehlt am Ende ein wesentlicher „Baustein“ um das Projekt positiv zum Abschluss zu bringen. In unserem Falle fehlt für den „verlängerten Auflieger“ die Zulassung für den Transport von Gefahrgut. Und genau deswegen ist damit ein ursprünglich äußerst sinnvoller Einsatz im Rahmen unserer Hub-Verkehre zunichte gemacht.

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