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Ungarn - Einführung eines Elektronischen Kontrollsystems - EKAER

Kurz vor dem Jahreswechsel informierte die Ungarische Steuerbehörde unsere Branchenverbände wie BLS, DLSV und LBT darüber, dass für den Warenaustausch von/nach Ungarn ab dem 01.01.2015 eine Meldepflicht für Transporte mit LKW über 3,5 to (Straßengebührenpflichtig) besteht, welche über ein elektronisches Kontrollsystem mit der Bezeichnung EKAER vollzogen wird.

Nachfolgend wollen wir Sie durch unseren Newsletter mit den wesentlichen Informationen versorgen, damit Sie im Falle eines Warenaustausches nach/von Ungarn auf alle notwendigen Informationen zurückgreifen können.

Beigefügt erhalten Sie die Informationen der Ungarischen Behörde vom 08.01.2015, welche die wesentlichen Prozesse erläutert um bei der Umsetzung der Vorschrift zu unterstützen.

Ein weitere Information des DSLV v. 14.01.2015 präzisiert zu einem fortgeschrittenen Zeitpunkt die lange dürftigen Informationen der Ungarischen Behörden als dass Sendungen mit Warenwerten unter ca. 6250,- € und Sendungsgewichten unter 2500 kg von der Regelung ausgenommen sind

Auch dieses Schreiben erhalten sie beigefügt als pdf-Dokument zusammen mit einer Liste der seitens der Ungarischen Steuer- u. Zollbehörde veröffentlichten Risikoreichen Güter welch im Zuge der Vorschriften beachtet werden müssen.

Eine Übersicht zu Häufig gestellten Fragen (FAQ) erhalten Sie über den unten aufgeführten LINK welchen die Deutsch-Ungarische Industrie und Handelskammer zur Verfügung stellt.

http://www.ahkungarn.hu/fileadmin/ahk_ungarn/Dokumente/Bereich_RSI/Rechtsinfos/EKAER_FAQ_deutsch_13-01-2015.pdf

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