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Planungen - Maut für Fahrzeuge ab 3,5 to.

Maut 1: Sollte die Bundesregierung den Empfehlungen des Umweltausschusses entsprechen so müsste das Piktogramm des Mautschilds vermutlich künftig verändert werden!

Grund dafür ist die Empfehlung des Umweltausschusses dessen Gremium die Auffassung vertritt dass die Mauteinnehmen nicht ausschließlich für den Straßenbau, sondern auch für eine Finanzierung der Verlagerung von Transporten auf die Schiene verwendet werden.

Die Empfehlung sieht vor dass im Zuge der Anpassung der Mautsätze ab 2019 die Mautpflicht dann auch auf kleinere Fahrzeuge ab 3,5 to ausgeweitet werden sollte.

Erstmals berichtet man offen darüber dass auch Fernbusse in die Mautpflicht einbezogen werden sollten da eine vergleichbare Belastung der Umwelt und Straßen auch von Fernbussen ausgeht.

Maut 2:            Die Mautpflicht kommt, das LKW-Durchfahrtverbot auf der B25 fällt. Das Dauerthema zwischen Spediteuren aus Schwaben, der IHK Augsburg-Schwaben und dem Landratsamt Ansbach endet durch Beschluss vom 22.05.2018. War die B25 jahrelang mit der Begründung des Mautausweichverkehrs für die Durchfahrt gesperrt so entfiel diese Durchfahrtsperre nun mit Inkrafttreten der Ausweitung der Bundesstraßenmaut.

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