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Bundestag beschließt Ausweitung der LKW-Maut

Mittels Beschluss des Bundestages wurde Anfang Dezember nun „abgesegnet“ was mehrheitlich bereits bekannt war, nämlich dass die LKW-Maut ab Mitte 2018 auf alle Bundesstraßen ausgedehnt wird.

Demzufolge wird ein Streckennetz von weiteren 40.000 Kilometern für LKW >7,5 to mautpflichtig. Bisher waren lediglich 2300 Kilometer als mautpflichtige Bundesstraßen ausgewiesen.

Besorgniserregend in diesem Zusammenhang ist der Umstand dass sich der Gesetzgeber bei dem Beschluss gleichzeitig eine Hintertür für eine Mautpflicht auch für kleinere Landstraßen offen gehalten hat. Dies mit der Begründung etwaigem Mautausweichverkehr auf Landstraßen einen Riegel vorzuschieben. Nachdenklich stimmt diese Begründung insofern als das es sich dabei doch um die identischen Formulierungen handelt mit welchen man ehemals dem Mautausweichverkehr von den Autobahnen zu den Bundesstraßen begegnen wollte!?

Will man damit die Maut auch für Landstraßen vorbereiten? Wir wissen es nicht, aber Nachdenken bzw. Vorausdenken ist ja erlaubt!

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