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Bundesstraßenmaut und Mautausweitung

Bereits seit 1. Juli 2015 zahlen LKW ab 12 to. auf zusätzlichen 1100 km vierspurigen Bundesstraßen Maut.

 

In einem weiteren Schritt der Mautausweitung des Bundesverkehrsministeriums, gilt mit Wirkung ab 01. Oktober 2015 nun auch für LKW ab 7,5 to. die Mautpflicht auf Autobahnen und Bundesstraßen.

 

Diese Maßnahme bringt nachhaltige Veränderungen mit sich. Denn der Stückgutverkehr mit den typischen Nahverkehrsfahrzeugen ist davon massiv betroffen!  Waren bisher von der Mautpflicht nur die Hauptläufe betroffen so werden mit der Bemautung künftig auch die deutschen Verteilerverkehre intensiv  mit Kosten belegt. Mit den Verteilerverkehren werden z.B. Kundensendungen im Rahmen der nationalen/europäischen Stückgutverkehre bei Kunden vorgeholt, bzw. ausgeliefert.

Wissenschaftliche Untersuchungen unterschiedlicher Institute über nahezu alle Stückgutsysteme hinweg, ermitteln durchgängig  eine Verteuerung der Verkehre zwischen 1,9 % bis 2,6 %. Auch in der Region ist die Branche nachhaltig von der Maut betroffen, denn auf den Bundesstraßen B17 und B2 gilt künftig auch für den Verteilerverkehr Mautpflicht. Im Zuge der Leistungserbringung können diese wichtigen Bundesstraßen-Zubringer zu den diversen Industriegebieten allein schon aus Zeitgründen nicht umgangen werden. Eine massive Teuerung, welche die Branche zuletzt nicht alleine leisten kann! 

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