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Risiken bei DDP-Lieferungen im Warenverkehr mit Großbritannien

Eine wichtige Information welche uns über die Verbände der Transportwirtschaft erreichte, möchten wir in Anbetracht der Risiken bei DDP-Liefergeschäften von GB nach Deutschland (Nordirland ausgenommen) unseren Kunden zukommen lassen.

Wenn der Verkäufer in GB ansässig ist und nach Deutschland mit Incoterms DDP liefert steht er als Verkäufer der Waren für folgende Pflichten ein:

  • Der Verkäufer muss die Ware auf eigene Kosten und Gefahr auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am vereinbarten Bestimmungsort zur Verfügung stellen
  • Der Verkäufer trägt alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen.
  • Der Verkäufer muss die Ware nicht nur für die Ausfuhr sondern auch für die Einfuhr nach Deutschland freimachen, alle Abgaben für die Einfuhr wie z. B. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zahlen sowie alle Zollformalitäten erledigen.

Die nachvollziehbar begründete Lieferverpflichtung wird somit um eine Fülle an zollrechtlichen Konsequenzen wie z. B. dass der Verkäufer in GB für die Zollabfertigung in der EU verantwortlich ist erweitert. Und dies, obwohl er diese nicht selbst vornehmen kann da er eben in der EU und nicht in GB ansässig ist. Betroffenen Kunden empfehlen wir künftig die Incoterm DAP (Delivered at Place) anstelle DDP (Delivered Duty Paid).

Weitere Details empfehlen wir Kunden über deren Wirtschaftsverbände oder Logistikquellen wie z.B. DSLV oder LBS nachzulesen.

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