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BREXIT

| Nachrichten | Erstellt von

Die BREXIT-Übergangsfrist rückt dem Datum 31.12.2020 zusehends näher. Trotz vielfacher Verhandlungen wurde jedoch bisher keine einvernehmliche Lösung für ein Freihandelsabkommen zwischen Großbritannien und den Verhandlungsführer der EU gefunden und ob dies bis zum Ende der Übergangsfrist noch gelingen sollte darf kritisch hinterfragt werden.

Jedoch völlig unabhängig vom Ausgang weiterer Verhandlungen und ob ein Freihandelsabkommen gelingt ist die Tatsache, dass Großbritannien ab dem 01.01.2021 nicht mehr der EU-Zollunion angehört und daher ab diesem Datum Warenlieferungen den bekannten Zollvorschriften- u. Formalitäten unterliegen. Versender welche noch nicht im Besitz einer EORI-Nr. sind, sollten diese rechtzeitig bei dem jeweils für das Unternehmen zuständige Zollamt beantragen.

Kunden mit regelmäßigem Warenverkehr von/nach Großbritannien empfehlen wir ungeachtet des Ausgangs der Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU sich rechtzeitig auf die neuen künftigen Anforderungen einzustellen.

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